Um eine gute palliative Versorgung sicherzustellen, unterstützt der Kanton Aargau Palliative Care-Weiterbildungen. Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.
Begleiten Sie schwerkranke Patient:innen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Weiterbildungsbeitrag. Bis zu 80% der Kurskosten werden nach Kursende zurückerstattet. Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch darauf haben.
Wollen Sie schwerkranken Menschen zur Seite stehen? Der Kanton Aargau unterstützt bestimmte Palliative-Care-Weiterbildungen für ehrenamtliche Begleitpersonen. Bis zu 50% der Kurskosten werden nach Kursende zurückerstattet.
Wenn Sie ein schwerkranke Familienmitglieder pflegen, kann eine Weiterbildung hilfreich sein. Der Kanton Aargau unterstützt Palliative-Care-Weiterbildungen für Angehörige. Bis zu 50% der Kosten werden zurückerstattet.
Spitäler, APHs, ambulante Pflegedienste oder andere für die Pallitive Care relevante Institutionen können Palliative-Care-Weiterbildungen direkt in der Institution organisieren. Unter bestimmten Bedingungen werden auch solche Inhouse-Schulungen vom Kanton Aargau finanziell unterstützt.
Palliative aargau kann im Auftrag des Kantons Palliative-Care-Weiterbildungen unterstützen, die von palliative.ch anerkannt sind. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Website. Zögern Sie nicht, bei uns nachzufragen, falls Sie sich für eine Weiterbildung interessieren, die dieses Kriterium nicht erfüllt.
Vor Kursbeginn wird der Beitrag reserviert. Nach erfolgreichem Kursabschluss sowie nach Prüfung der vollständig und fristgerecht eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.
Die Höhe der kantonalen Förderbeiträge ist begrenzt. Damit wir bereits vor der Weiterbildung garantieren können, dass nach Kursabschluss ein Teil der Kurskosten zurückerstattet werden kann, muss der Antrag vor Kursbeginn gestellt werden. So wissen Sie bereits im Voraus, welchen Teil Kurskosten Sie selbst bezahlen müssen.
Sie können sich bereits ohne Ausbildung provisorisch beim Begleitdienst anmelden. Bitten Sie die zuständige Person, uns die provisorische Anmeldung zu bestätigen. Eine Mail reicht aus.
Der Antrag wird grundsätzlich von jener Partei gestellt, welche die Weiterbildung (bzw. den grösseren Anteil) bezahlt.
Werden die Kosten anteilsmässig getragen, verpflichtet sich der Antragsteller oder die Antragstellerin, mit der anderen Partei abzusprechen, wie der Weiterbildungsbeitrag aufgeteilt wird.
Ja, wenn Sie im Kanton Aargau wohnen und An- und Zugehörige pflegen, die ebenfalls im Kanton Aargau wohnen, können Sie Unterstützung beantragen für eine Weiterbildung mit Niveau A1. Alle Infos dazu finden Sie hier. [Link fehlt noch / nie «hier» verlinken, sondern konkretes Wort).
Ja, auch Inhouse-Schulungen werden finanziell unterstützt, sofern sie alle Bedingungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Kontaktieren Sie uns am einfachsten per Mail:
weiterbildungnoSpam@palliative-aargau.noSpamch
Wir helfen Ihnen so schnell wie möglich weiter.