Kantonale Weiterbildungs­beiträge

Um eine gute palliative Versorgung sicherzustellen, unterstützt der Kanton Aargau Palliative Care-Weiterbildungen. Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

Palliative-Care-Fachpersonen

Begleiten Sie schwerkranke Patient:innen? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Weiterbildungs­beitrag. Bis zu 80% der Kurskosten werden nach Kursende zurückerstattet. Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch darauf haben.

Ehrenamtliche Begleitpersonen

Wollen Sie schwer­kranken Menschen zur Seite stehen? Der Kanton Aargau unterstützt bestimmte Palliative-Care-Weiter­bildungen für ehrenamtliche Begleit­personen. Bis zu 50% der Kurs­kosten werden nach Kursende zurückerstattet. 

Pflegende Angehörige

Wenn Sie ein schwer­kranke Familien­mitglieder pflegen, kann eine Weiter­bildung hilfreich sein. Der Kanton Aargau unterstützt Palliative-Care-Weiter­bildungen für Angehörige. Bis zu 50% der Kosten werden zurück­erstattet. 
 

Inhouse-Schulungen

Spitäler, APHs, ambulante Pflegedienste oder andere für die Pallitive Care relevante Institutionen können Palliative-Care-Weiterbildungen direkt in der Institution organisieren. Unter bestimmten Bedingungen werden auch solche Inhouse-Schulungen vom Kanton Aargau finanziell unterstützt. 

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10 häufige Fragen zu den kantonalen Weiterbildungsbeiträgen

Welche Weiterbildungen werden finanziell unterstützt?

Palliative aargau kann im Auftrag des Kantons Palliative-Care-Weiterbildungen unterstützen, die von palliative.ch anerkannt sind. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Website. Zögern Sie nicht, bei uns nachzufragen, falls Sie sich für eine Weiterbildung interessieren, die dieses Kriterium nicht erfüllt.

Wann erhalte ich den Beitrag?

Vor Kursbeginn wird der Beitrag reserviert. Nach erfolgreichem Kursabschluss sowie nach Prüfung der vollständig und fristgerecht eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung.

Wieso müssen die Weiterbildungsbeiträge vor der Weiterbildung beantragt werden?

Die Höhe der kantonalen Förderbeiträge ist begrenzt. Damit wir bereits vor der Weiterbildung garantieren können, dass nach Kursabschluss ein Teil der Kurskosten zurückerstattet werden kann, muss der Antrag vor Kursbeginn gestellt werden. So wissen Sie bereits im Voraus, welchen Teil Kurskosten Sie selbst bezahlen müssen.

Ich möchte mich ehrenamtlich in einem Begleitdienst engagieren, dafür brauche ich eine Ausbildung. Um eine Ausbildung absolvieren zu können, muss ich allerdings im Begleitdienst angemeldet sein. Wie gehe ich vor?

Sie können sich bereits ohne Ausbildung provisorisch beim Begleitdienst anmelden. Bitten Sie die zuständige Person, uns die provisorische Anmeldung zu bestätigen. Eine Mail reicht aus.

Mein Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildung: Wer stellt den Antrag?

Der Antrag wird grundsätzlich von jener Partei gestellt, welche die Weiterbildung (bzw. den grösseren Anteil) bezahlt.

Mein Arbeitgeber beteiligt sich an den Weiterbildungskosten – erhält er auch einen Teil des Weiterbildungsbeitrags?

Werden die Kosten anteilsmässig getragen, verpflichtet sich der Antragsteller oder die Antragstellerin, mit der anderen Partei abzusprechen, wie der Weiterbildungsbeitrag aufgeteilt wird.

Ich betreue ein schwerkrankes Familienmitglied, wird meine Palliative-Care-Weiterbildung finanziell unterstützt?

Ja, wenn Sie im Kanton Aargau wohnen und An- und Zugehörige pflegen, die ebenfalls im Kanton Aargau wohnen, können Sie Unterstützung beantragen für eine Weiterbildung mit Niveau A1. Alle Infos dazu finden Sie hier. [Link fehlt noch / nie «hier» verlinken, sondern konkretes Wort).

Ich möchte eine Weiterbildung direkt in meiner Institution organisieren, an der dann möglichst viele Mitarbeiter:innen teilnehmen. Werden solche Inhouse-Schulungen ebenfalls unterstützt?

Ja, auch Inhouse-Schulungen werden finanziell unterstützt, sofern sie alle Bedingungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Welche Fristen muss ich im Auge behalten?

  • Der Antrag auf Auszahlung muss innerhalb von 4 Wochen nach Kursabschluss eingereicht werden. (Massgebend ist das Datum des gemeldeten Kursabschlusses.)
  • Bei Verzögerung des Kursabschlusses ist palliative aargau spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Kursende zu informieren.

An wen kann ich mich bei Fragen zu den Weiterbildungsbeiträgen wenden?

Kontaktieren Sie uns am einfachsten per Mail:
weiterbildungnoSpam@palliative-aargau.noSpamch

Wir helfen Ihnen so schnell wie möglich weiter.