Betreuen Sie ein pflegebedürftiges Kind, hochaltrige (Schwieger-)Eltern oder den kranken Partner / die kranke Partnerin? Denken Sie daran, alle Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um Ihnen diese schwierige Aufgabe zu erleichtern. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Wer sich um ein Familienmitglied kümmert, muss unter Umständen das Arbeitspensum reduzieren oder ganz auf Erwerbsarbeit verzichten. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten für finanzielle Entlastung zu nützen.
Möglicherweise hat die pflegebedürftige Person Anrecht auf einen Assistenzbeitrag durch die IV oder AHV, den Sie als betreuende Angehörige erhalten können.
Möglicherweise können Sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst (Spitex-Organisationen) anstellen lassen. Für pflegerische Tätigkeiten, die von der Krankenkasse gedeckt sind, erhalten Sie dann einen Stundenlohn.
Falls Sie schwerkranke Kinder betreuen, können Sie einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub beziehen, finanziert durch die Erwerbsersatzverordnung (EO). 80% des Lohns (maximal 220 Franken pro Tag) werden bezahlt. Während des Urlaubs und bis zu sechs Monate danach besteht ein Kündigungsschutz. Auch die Ferien können nicht gekürzt werden. Klären Sie direkt bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
Haben Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bei kurzzeitiger Abwesenheit? Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Klären Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung ab, ob Sie einen Betreuungsabzug bei der Einkommenssteuer geltend machen können.
Welches Einkommen erhält die betreute Person weiterhin? Sind bereits alle Beiträge durch Sozialversicherungen ausgeschöpft? Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.
Pflegende und betreuende Angehörige können an ihre Grenzen kommen. Um eine chronische Überlastung zu vermeiden, sind Entlastungsangebote hilfreich.
Es gibt Tagesstrukturen für Senior:innen und/oder für Menschen, die unter bestimmten Krankheiten leiden (zum Beispiel Demenz). Klären Sie ab, ob es eine Institution gibt, die in Ihrem Fall weiterhelfen kann.
Fachorganisationen und Ligen organisieren regelmässig Ausflüge und Ferienwochen für Menschen mit bestimmten Krankheiten. Eine Bereicherung für die betroffene Person und eine Entlastung für die Angehörigen.
Ein Mahlzeitendienst, Unterstützung im Haushalt, Sitzwachen oder Wegbegleitungen können entlasten und Freiräume schaffen. Gibt es eine organisierte Nachbarschaftshilfe, die Ihnen weiterhelfen kann? Hier finden Sie weitere Entlastungsangebote.
Wenn Pflegeheime nicht voll ausgelastet sind, bieten sie eventuell Ferienbetten an. So haben auch die Angehörigen die Möglichkeit, in die Ferien zu gehen oder sich zuhause auszuruhen.
Die Kinderhospize allani und Flamingo bieten Kurzaufenthalte für schwerkranke oder mehrfachbehinderte Kinder an. Gemeinsam mit den Eltern (und auch Geschwistern) werden sie für eine bestimmte Zeit von Fachpersonen umsorgt, sodass die Angehörigen einige Tage lang durchatmen können.
Weitere hilfreiche Angeobte für Familien mit schwerkranken Kindern finden Sie in unserer Angebotsübersicht.
Young Carer sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich um Angehörige kümmern. Für sie hat der Kanton Aargau eine Übersicht über die wichtigsten Anlaufstellen erstellen.
Erfahrungen zu teilen mit Menschen, die ähnliches erlebern oder Kurse von Fachpersonen können helfen, den Alltag als pflegende Angehörige gut zu bewältigen. Hier finden Sie einige wichtige Angebote.
Es gibt (pflegerische) Weiterbildungen speziell für pflegende Angehörige, zum Beispiel von SRK Aargau. Unter bestimmten Bedingungen kann der Kanton Aargau die Hälfte der Kurskosten zurückerstatten. Alle Infos zu den kantonalen Weiterbildungsbeiträgen finden Sie hier.
Der Kanton Aargau stellt zudem ein digitales Lernmodul für Angehörige zur Verfügung. Der inhaltliche Fokus liegt auf der Selbstfürsorge und auf der Prävention chronischer Erschöpfung.
Es gibt Gesprächsgruppen und Treffen speziell für Angehörige. Zum Beispiel zum Thema Demenz. Auf unserer Website finden Sie die wichtigsten Adressen.
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