Patienten­wille besprechen und festhalten

Wenn Familien­angehörige und das Behandlungs­team Ihre Wünsche kennen, können sie in Ihrem Sinne handeln – auch wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind. Es gibt folgende Möglich­keiten, das Umfeld und das Behandlungs­team zu informieren:

Gespräche in der Familie und mit den Liebsten

Es ist sinnvoll, bereits über das Lebens­ende zu sprechen, wenn man mitten im Leben steht. Auf einem Spaziergang, bei einem Bier… Es kann für alle Be­teiligten eine Entlastung sein, Wünsche und Bedürfnisse bereits in guten Zeiten zu kennen.

Falls Sie bereits gesund­heitliche Probleme haben, ist es hilfreich, sich immer wieder mit den wichtigsten Menschen auszutauschen.

Was ist eine gute Einstiegsfrage? Wann ist der richtige Zeit­punkt? Das BAG hat wertvolle Gesprächstipps zusammengestellt.

 

Vorsorgeauftrag

Dieses Vorsorgedokument ist dann wichtig, wenn Sie selbst nicht mehr urteils­fähig sind. Für diesen Fall können Sie vertretungs­berechtigte Personen bestimmen, die rechtliche, medizinische und finanzielle Entscheidungen für Sie treffen dürfen.

Der Vorsorgeauftrag deckt auch Themen ab, die nicht in der Patienten­verfügung enthalten sind. Das BAG hat die wichtigsten Infos zum Vorsorgeauftrag zusammengestellt.

Lassen Sie sich zum Vorsorge­auftrag beraten. ACP-Swiss, ein Verein für gesund­heitliche Voraus­planung, bietet eine Übersicht mit vielen Beratungs­stellen in der ganzen Schweiz an.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist der medizinische Teil des Vorsorge­auftrags. Sie ist dann wichtig, wenn Sie nicht mehr ansprech­bar oder nicht mehr urteils­fähig sind. In der Patienten­verfügung wird festgelegt, in welchen Situationen Sie welche Behandlungen wünschen. Insbesondere können Sie festlegen, unter welchen Umständen Sie auf lebens­erhaltende Mass­nahmen verzichten wollen.

Hier geht es wortwörtlich um Leben und Tod, deswegen lohnt es sich, dieses Vorsorge­dokument mit einer Fach­person auszufüllen. Das passende Beratungs­angebot in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website von ACP-Swiss.

 

Anordnungen für den Todesfall

Mit diesem Dokument können Sie Ihren Angehörigen helfen, die Be­stattung nach Ihren Wünschen zu planen. Für Familie, Freund­innen und Freunde kann es eine Er­leichterung sein, zu wissen, welche Art von Abdankung die verstorbene Person gewünscht hat.

Aber auch die Bedürfnisse der Hinter­bliebenen können in den An­ordnungen für den Todes­fall berücksichtigt werden. Machen Sie sich Ge­danken dazu, wie Sie Ihrem Umfeld den Abschied erleichtern können.

Je früher, desto besser!

Legen Sie die wichtigsten Vorsorge­dokumente an, während Sie mitten im Leben stehen. Im Notfall erleichtern sie Ihnen und Ihren Angehörigen das Leben – und vielleicht auch das Sterben. Brauchen Sie dabei Hilfe? Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Beratungs­angebot.

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9 – 12 Uhr

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