Wollen Sie schwerkranken und sterbenden Menschen zur Seite stehen? Weiterbildungen speziell für ehrenamtliche Begleitpersonen qualifizieren für diese wichtige Tätigkeit. Der Kanton Aargau unterstützt bestimmte Palliative-Care-Weiterbildungen für ehrenamtliche Begleitpersonen.
Bis zu 50% der Kurskosten werden nach Kursende zurückerstattet. Finden Sie heraus, ob Ihre Weiterbildung unterstützt wird.
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Das vom Kanton Aargau zur Verfügung gestellte Budget ist limitiert. Die Anfragen werden nach der Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Anmeldung berücksichtigt.
Im Auftrag des Kantons Aargau unterstützt palliative aargau Palliative-Care-Weiterbildungen, die dem Bildungsmodell von palliative ch entsprechen und von palliative ch anerkannt sind.
Die von palliative ch anerkannten Weiterbildungsangebote sind in fünf verschiedene Niveaus eingeteilt. Das Niveau zeigt, für welche Zielgruppe die Weiterbildung konzipiert ist.
Die meisten Palliative-Care-Begleitdienste setzen eine Ausbildung voraus. Oft ist ein Abschluss mit Niveau A2 gefordert. Fragen Sie beim Begleitdienst Ihrer Wahl, welches Ausbildungsniveau Bedingung ist.
Es gibt Kurse mit Niveaus A1 und A2, die speziell für ehrenamtliche Begleitpersonen konzipiert sind.
Die Kursniveaus B1, B2, CAS, DAS und MAS richten sich an Fachpersonen, zum Beispiel aus der Pflege.
Die Übersicht von palliative ch zeigt detailliert, an wen sich die Weiterbildungsniveaus richten und was die Anforderungen sind.
Wichtig zu wissen:
Das Niveau A1 ist in A2 enthalten. Für eine Weiterbildung mit Niveau A2 ist eine Weiterbildung mit Niveau A1 keine Voraussetzung. Wer über einen Abschluss A1 verfügt, kann mit wenigen zusätzlichen Kurstagen einen Abschluss A2 erlangen – ohne einen kompletten Kurs A2 zu absolvieren.
Gerne beraten wir Sie zum passenden Kursniveau.
| Organisation | A1 | A2 |
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| Schweizerisches Rotes Kreuz «Passage» | ● | |
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Um einen Weiterbildungsbeitrag zu beantragen, sind zwei Schritte nötig:
Antragsteller ist jene Person oder Organisation, welche die Kurskosten trägt. Das kann der Begleitdienst sein oder der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin.
Der Weiterbildungsbeitrag wird vor Kursbeginn beantragt. palliative aargau prüft die Anmeldung. Entspricht sie den Bedingungen im Leitfaden, wird ein Weiterbildungsbeitrag reserviert. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail.
Um den Antrag vor Kursbeginn zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen als PDF:
* Um einen Weiterbildungsbeitrag reservieren zu können, müssen Sie bereits provisorisch bei einem Belgeitdienst angemeldet sein, mit der Absicht, sich nach erfolgreicher Weiterbildung ehrenamtlich zu engagieren. Bitten Sie die zuständige Person Ihrer Freiwilligenorganisation, ihre provisorische Anmeldung zu bestätigen (Vorlage).
Bis spätestens vier Wochen nach Kursende müssen Sie online Auszahlung des Weiterbildungsbeitrags beantragen.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen als PDF:
Wir helfen Ihnen gerne.
Rufen Sie uns an 062 824 18 82 oder schreiben Sie uns eine Mail.