Weiter­bildungs­beiträge für ehren­amtliche Begleit­personen

Wollen Sie schwer­kranken und sterbenden Menschen zur Seite stehen? Weiter­bildungen speziell für ehren­amtliche Begleit­personen qualifizieren für diese wichtige Tätigkeit. Der Kanton Aargau unter­stützt bestimmte Palliative-Care-Weiter­bildungen für ehren­amtliche Begleit­personen. 

Bis zu 50% der Kurs­kosten werden nach Kurs­ende zurück­erstattet. Finden Sie heraus, ob Ihre Weiter­bildung unter­stützt wird.

So gehen Sie vor:

  1. Lesen sie die allgemeinen Informationen

  2. Informieren Sie sich zu den anerkannten Weiterbildungs­niveaus

  3. Finden Sie den passenden Kurs­anbieter

  4. Stellen Sie den Antrag via Online-Formular

Wichtige Infos

Anmelde­prozess

  • Aktuell kann finanzielle Unter­stützung beantragt werden für Weiter­bildungen, die vor dem 31.12.2026 beginnen. 
  • Der Beitrag muss zwingend vor Kurs­beginn beantragt werden. 
  • Der Beitrag wird nach bestandener Weiter­bildung ausbezahlt.
  • Das vom Kanton Aargau zur Ver­fügung gestellte Budget ist limitiert. Die Anfragen werden nach der Reihen­folge des Eingangs­datums der voll­ständigen Anmeldung berücksichtigt. 

     

Höhe des Beitrags

  • Die Höhe des vom Kanton Aargau gesprochenen Beitrags hängt von der Art der Weiter­bildung und von der Tätigkeit der Kurs­teil­nehmerin / des Kurs­teil­nehmers ab. 
  • Im Leit­faden können Sie nachlesen, mit welchem Beitrag Ihre Weiter­bildung unterstützt wird. 
  • In der schriftlichen Be­stätigung von palliative aargau wird verbindlich fest­gehalten, mit welchem Beitrag Ihre Weiter­bildung unterstützt wird. 

Bedingungen

  • Ausschlag­gebend für die Genehmigung eines Weiter­bildungs­beitrags sind die im Leit­faden  genannten Bedingungen. 
  • Mit dem Absenden des Anmelde­formulars bestätigen Sie, den Leit­faden gelesen und verstanden zu haben.

Welche Weiter­bildungen werden unter­stützt?

Im Auftrag des Kantons Aargau unterstützt palliative aargau Palliative-Care-Weiterbildungen, die dem Bildungsmodell von palliative ch entsprechen und von palliative ch anerkannt sind. 

Die von palliative ch anerkannten Weiterbildungsangebote sind in fünf verschiedene Niveaus eingeteilt. Das Niveau zeigt, für welche Zielgruppe die Weiterbildung konzipiert ist. 

Das passende Kurs­niveau

Die meisten Palliative-Care-Begleit­dienste setzen eine Aus­bildung voraus. Oft ist ein Abschluss mit Niveau A2 gefordert. Fragen Sie beim Begleit­dienst Ihrer Wahl, welches Ausbildungs­niveau Bedingung ist. 

Es gibt Kurse mit Niveaus A1 und A2, die speziell für ehren­amtliche Begleit­personen konzipiert sind. 

Die Kurs­niveaus B1, B2, CAS, DAS und MAS richten sich an Fach­personen, zum Beispiel aus der Pflege. 

Die Übersicht von palliative ch zeigt detailliert, an wen sich die Weiter­bildungs­niveaus richten und was die An­forderungen sind. 

Wichtig zu wissen:

Das Niveau A1 ist in A2 enthalten. Für eine Weiter­bildung mit Niveau A2 ist eine Weiter­bildung mit Niveau A1 keine Voraus­setzung. Wer über einen Abschluss A1 verfügt, kann mit wenigen zu­sätzlichen Kurs­tagen einen Abschluss A2 erlangen – ohne einen kompletten Kurs A2 zu absolvieren. 

Gerne beraten wir Sie zum passenden Kurs­niveau.

Übersicht anerkannte Bildungs­angebote

(Weitere auf Anfrage)

Antrag stellen (online)

Um einen Weiterbildungsbeitrag zu beantragen, sind zwei Schritte nötig:

Anmeldung vor Kursbeginn

Antragsteller ist jene Person oder Organisation, welche die Kurskosten trägt. Das kann der Begleitdienst sein oder der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin.
Der Weiterbildungsbeitrag wird vor Kursbeginn beantragt. palliative aargau prüft die Anmeldung. Entspricht sie den Bedingungen im Leit­faden, wird ein Weiterbildungsbeitrag reserviert. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. 

Um den Antrag vor Kursbeginn zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen als PDF: 

  • Kursausschreibung mit Angaben der Kurskosten/Modul-Liste
  • Bei Anmeldung durch Kursteilnehmer:in: Bestätigung der Freiwilligenorganisation über provisorische Anmeldung*

* Um einen Weiterbildungsbeitrag reservieren zu können, müssen Sie bereits provisorisch bei einem Belgeitdienst angemeldet sein, mit der Absicht, sich nach erfolgreicher Weiterbildung ehrenamtlich zu engagieren. Bitten Sie die zuständige Person Ihrer Freiwilligenorganisation, ihre provisorische Anmeldung zu bestätigen (Vorlage). 

Antrag vor Kursbeginn

Auszahlung nach Kursende

Bis spätestens vier Wochen nach Kursende müssen Sie online Auszahlung des Weiter­bildungs­beitrags beantragen. 

Sie benötigen dazu folgende Unterlagen als PDF:

  • Zertifikat oder Diplom
  • Rechnung Kurskosten

Antrag auf Auszahlung
 

Brauchen Sie Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne. 
Rufen Sie uns an 062 824 18 82 oder schreiben Sie uns eine Mail.

Wussten Sie, dass auch Fachpersonen und Pflegende Angehörige Weiterbildungsbeiträge erhalten können?