Vorsorgen und mitbestimmen

Eine lebens­bedrohliche Krankheit nimmt viele Freiheiten. Umso wichtiger ist es, während der verbleibenden Lebens­zeit alle Spiel­räume zu nutzen, um die eigenen Bedürf­nisse möglichst gut zu berück­sichtigen. Um das zu er­möglichen, können wir bereits vorsorgen, während wir mitten im Leben stehen. Wir zeigen, wie: 

Bedürfnisse kennen

Im Kampf gegen eine schwere Krankheit sind es manchmal die Therapien (und ihre Nebenwirkungen), die den Alltag bestimmen. Wir zeigen, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten mitbestimmen können.

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Patientenwille festhalten

Wünsche und Bedürfnisse verändern sich im Laufe einer unheilbaren Krankheit. Es hilft, wenn Umfeld und Fachpersonen gut informiert sind. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, den Patientenwillen festzuhalten.

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Finanziell vorsorgen

Wer finanziell gut abgesichert ist, hat mehr Möglichkeiten, sollten irgendwann Therapien, Betreuung oder Pflege nötig werden. Machen Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken oder lassen Sie sich dazu beraten.

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Drei häufige Fragen zum Thema Mitbestimmung

Brauche ich professionelle Beratung, um die Patienten­verfügung auszufüllen?

Je komplexer die Situation, desto nützlicher ist es, die Patienten­verfügung mit einer Fachperson zu besprechen. Denn Sie halten darin zum Beispiel verbindlich fest, ob Sie wieder­belebt werden wollen, falls Sie während eines medizinischen Notfalls nicht mehr ansprechbar sind. Unklarheiten und Miss­verständnisse können also schwer­wiegende Folgen haben.

Leben retten ist doch immer gut – welche Nachteile kann eine Reanimation haben?

Bei einem Herz­stillstand wird durch Herz­massage und Beatmung versucht, das Herz wieder zum Schlagen zu bringen. Es zählen die Minuten. Steht das Herz zu lange still, erhält das Hirn zu wenig Sauerstoff und nimmt dauerhaft Schaden.

Bei einer Reanimation überleben nur ca. zwei von zehn Personen. Von den Über­lebenden können nur rund ein Viertel danach wieder selbstständig zuhause leben. Dies hat die Universität Basel erforscht. Mit diesem Wissen würden manche Menschen, besonders unheilbar kranke Patient:innen, lieber nicht wiederbelebt werden.

Ist meine Patienten­verfügung noch gültig, wenn ich stark dement bin und gegenteilige Wünsche äussere?

Wenn eine Person nicht mehr urteilsfähig ist und Wünsche äussert, die der Patienten­verfügung widersprechen, kann es unter den Angehörigen zu Konflikten kommen. Für diesen Fall ist es sehr hilfreich, im Vorsorge­auftrag Vertretungs­personen festzulegen. Diese Personen kennen einen gut und können je nach Situation abschätzen, welche Behandlung sinnvoll ist.

Es ist jedoch wichtig, die Vertretungs­personen über die gemachten Entscheidungen zu informieren, damit die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären.