Eine lebensbedrohliche Krankheit nimmt viele Freiheiten. Umso wichtiger ist es, während der verbleibenden Lebenszeit alle Spielräume zu nutzen, um die eigenen Bedürfnisse möglichst gut zu berücksichtigen. Um das zu ermöglichen, können wir bereits vorsorgen, während wir mitten im Leben stehen. Wir zeigen, wie:

Im Kampf gegen eine schwere Krankheit sind es manchmal die Therapien (und ihre Nebenwirkungen), die den Alltag bestimmen. Wir zeigen, in welchen Bereichen Patientinnen und Patienten mitbestimmen können.
Wünsche und Bedürfnisse verändern sich im Laufe einer unheilbaren Krankheit. Es hilft, wenn Umfeld und Fachpersonen gut informiert sind. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, den Patientenwillen festzuhalten.
Wer finanziell gut abgesichert ist, hat mehr Möglichkeiten, sollten irgendwann Therapien, Betreuung oder Pflege nötig werden. Machen Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken oder lassen Sie sich dazu beraten.
Je komplexer die Situation, desto nützlicher ist es, die Patientenverfügung mit einer Fachperson zu besprechen. Denn Sie halten darin zum Beispiel verbindlich fest, ob Sie wiederbelebt werden wollen, falls Sie während eines medizinischen Notfalls nicht mehr ansprechbar sind. Unklarheiten und Missverständnisse können also schwerwiegende Folgen haben.
Bei einem Herzstillstand wird durch Herzmassage und Beatmung versucht, das Herz wieder zum Schlagen zu bringen. Es zählen die Minuten. Steht das Herz zu lange still, erhält das Hirn zu wenig Sauerstoff und nimmt dauerhaft Schaden.
Bei einer Reanimation überleben nur ca. zwei von zehn Personen. Von den Überlebenden können nur rund ein Viertel danach wieder selbstständig zuhause leben. Dies hat die Universität Basel erforscht. Mit diesem Wissen würden manche Menschen, besonders unheilbar kranke Patient:innen, lieber nicht wiederbelebt werden.
Wenn eine Person nicht mehr urteilsfähig ist und Wünsche äussert, die der Patientenverfügung widersprechen, kann es unter den Angehörigen zu Konflikten kommen. Für diesen Fall ist es sehr hilfreich, im Vorsorgeauftrag Vertretungspersonen festzulegen. Diese Personen kennen einen gut und können je nach Situation abschätzen, welche Behandlung sinnvoll ist.
Es ist jedoch wichtig, die Vertretungspersonen über die gemachten Entscheidungen zu informieren, damit die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu klären.