Welche finanzielle Unterstützung erhalten schwerkranke Menschen?

Ergänzungs­leistungen, Hilflosen­entschädigung, Assistenz­beitrag…  In der folgenden Übersicht zeigen wir auf, welche Stellen schwerkranke Menschen finanziell unterstützen.

Eine schwere Krankheit ist eine grosse finanzielle Belastung.

Besonders Menschen, die sich viele Jahre lang um andere gekümmert haben und mit wenig Lohn ausgekommen sind, können finanziell in Bedrängnis kommen, wenn sie lange krank sind.

Es hilft, alle Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung auszuschöpfen. Wir stellen die wichtigsten vor:

Haben Sie gewusst: 
Mehr als zehn Prozent der AHV-Rentner:innen und fast die Hälfte der IV-Renter:innen haben 2024 Ergänzungs­leistungen bezogen. Das heisst, die Rente allein hätte nicht ausgereicht. 

Dass Patient:innen zusätzliche Unterstützung zur AHV- oder IV-Rente benötigen, ist keine Seltenheit. 

Versicherungen

Die obligatorische Kranken­versicherung kommt vor allem für einen Teil der ärztlich verordneten medizinischen Leistungen (z.B. Sprech­stunden, Medikamente und Pflege) auf. 

Die Taggeld­versicherung, falls vorhanden, versichert den Lohnausfall, wenn jemand wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann. 

Zusatz­versicherungen decken weitere Leistungen ab, teilweise auch im Bereich Betreuung oder Komplementär­medizin. 

Nach einem Unfall bezahlt möglicherweise die Unfall­versicherung einen Teil der Kosten, bei Krankheit oder Unfällen während des Militär- oder Zivildiensts die Militär­versicherung.

Invaliden­versicherung (IV)

Die Invaliden­versicherung kommt für Lebens­haltungs­kosten auf von Menschen, die noch keine Alters­rente erhalten, aber nicht (mehr) arbeiten können. Auch bei Kindern mit schweren Er­krankungen oder Be­hinderungen übernimmt die IV bestimmte Kosten.

Unter Umständen kommt die Invaliden­versicherung für bauliche Massnahmen zuhause (zum Beispiel Treppenlift) und Hilfs­mittel (zum Beispiel Rollstuhl) auf. 

Achtung: Es kann lang dauern, bis der Anspruch auf eine Rente geklärt ist. Eine früh­zeitige Anmeldung ist wichtig. Innerhalb von sechs Monaten nach der Erkrankung muss die An­meldung erfolgt sein.

Ergänzungsleistungen (EL)

AHV- oder IV-­Bezüger:innen mit geringem Ein­kommen und kleinem Vermögen können Ergänzungs­leistungen beantragen. Die EL helfen, die all­täglichen Kosten etwa für die Miete oder die Kranken­kasse zu bezahlen. Zusätzlich werden Kosten vergütet, die durch Krankheit oder Be­hinderung entstehen, sofern keine andere Versicherung dafür bezahlt. Via Ergänzungs­leistungen wird zum Beispiel ein Teil der Kosten für Pflege zuhause bezahlt, für Be­treuung im Heim oder für ein Pflegebett.

Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

Pauschalbetrag für selbst­bestimmtes Wohnen

AHV-Rentner:innen, die Ergänzungs­leistungen beziehen und zuhause leben, können einen Pauschal­betrag von CHF 300.– beantragen. Dieser monatliche Beitrag kann verwendet werden für Be­treuung zuhause, administrative Unter­stützung oder ein Notruf­system mit Abo. 

Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

Hilflosenentschädigung

Manche IV- und AHV-Rentner:innen brauchen über längere Zeit sehr viel Hilfe im Alltag. Zum Beispiel beim An­ziehen oder bei der Körper­pflege. Sie können eine Hilflosen­entschädigung zusätzlich zur IV- oder AHV-Rente und gegebenenfalls zusätzlich zu den Ergänzungs­leistungen beantragen. Hilflosen­entschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gesprochen.

Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

Assistenz­beitrag von IV und AHV

Der Assistenzbeitrag ermöglicht Bezüger:innen einer Hilflosen­entschädigung, eine Person einzustellen, die sie im Alltag unterstützt. Dies können auch betreuende Angehörige sein. Achtung: Nicht alle Bezüger:innen einer Hilflosen­entschädigung haben darauf Anspruch. 

Lassen Sie sich von SVA Aargau beraten.

Ligen und Fach­organisationen

Bei manchen Krankheiten oder Einschränkungen helfen spezialisierte Fachorganisationen. Manche können finanzielle Unterstützung leisten oder Hilfsmittel günstig vermieten. Nachfragen lohnt sich!

Einige wichtige Fachorganisationen:

 

Stiftungen

Es gibt private Stiftungen, die Bei­träge an Krankheits­kosten sprechen. Wer nicht auf eigene Faust re­cherchieren will, kann bei der passenden Fach­organisation nachfragen. 

Unterstützungs­pflicht für Nach­kommen

Dass die erwachsenen Kinder die Pflege der Eltern mit­finanzieren müssen, ist eher selten. Voraus­setzung ist unter anderem, dass diese Unterstützungs­pflicht die Alters­vorsorge der Nach­kommen nicht gefährdet. Lassen Sie sich bei Fragen beraten!

Lassen Sie sich beraten

Im Falle einer schweren Krankheit helfen spezialisierte Beratungs­stellen, der Sozialdienst der Wohngemeinde, das Care Management des Spitals oder die PalliativeSpitex weiter.

Lassen Sie sich bei Fragen frühzeitig beraten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Beratungs­angebot.

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