Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag… In der folgenden Übersicht zeigen wir auf, welche Stellen schwerkranke Menschen finanziell unterstützen.
Eine schwere Krankheit ist eine grosse finanzielle Belastung.
Besonders Menschen, die sich viele Jahre lang um andere gekümmert haben und mit wenig Lohn ausgekommen sind, können finanziell in Bedrängnis kommen, wenn sie lange krank sind.
Es hilft, alle Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung auszuschöpfen. Wir stellen die wichtigsten vor:
Haben Sie gewusst:
Mehr als zehn Prozent der AHV-Rentner:innen und fast die Hälfte der IV-Renter:innen haben 2024 Ergänzungsleistungen bezogen. Das heisst, die Rente allein hätte nicht ausgereicht.
Dass Patient:innen zusätzliche Unterstützung zur AHV- oder IV-Rente benötigen, ist keine Seltenheit.
Die obligatorische Krankenversicherung kommt vor allem für einen Teil der ärztlich verordneten medizinischen Leistungen (z.B. Sprechstunden, Medikamente und Pflege) auf.
Die Taggeldversicherung, falls vorhanden, versichert den Lohnausfall, wenn jemand wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann.
Zusatzversicherungen decken weitere Leistungen ab, teilweise auch im Bereich Betreuung oder Komplementärmedizin.
Nach einem Unfall bezahlt möglicherweise die Unfallversicherung einen Teil der Kosten, bei Krankheit oder Unfällen während des Militär- oder Zivildiensts die Militärversicherung.
Die Invalidenversicherung kommt für Lebenshaltungskosten auf von Menschen, die noch keine Altersrente erhalten, aber nicht (mehr) arbeiten können. Auch bei Kindern mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen übernimmt die IV bestimmte Kosten.
Unter Umständen kommt die Invalidenversicherung für bauliche Massnahmen zuhause (zum Beispiel Treppenlift) und Hilfsmittel (zum Beispiel Rollstuhl) auf.
Achtung: Es kann lang dauern, bis der Anspruch auf eine Rente geklärt ist. Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig. Innerhalb von sechs Monaten nach der Erkrankung muss die Anmeldung erfolgt sein.
AHV- oder IV-Bezüger:innen mit geringem Einkommen und kleinem Vermögen können Ergänzungsleistungen beantragen. Die EL helfen, die alltäglichen Kosten etwa für die Miete oder die Krankenkasse zu bezahlen. Zusätzlich werden Kosten vergütet, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen, sofern keine andere Versicherung dafür bezahlt. Via Ergänzungsleistungen wird zum Beispiel ein Teil der Kosten für Pflege zuhause bezahlt, für Betreuung im Heim oder für ein Pflegebett.
Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
AHV-Rentner:innen, die Ergänzungsleistungen beziehen und zuhause leben, können einen Pauschalbetrag von CHF 300.– beantragen. Dieser monatliche Beitrag kann verwendet werden für Betreuung zuhause, administrative Unterstützung oder ein Notrufsystem mit Abo.
Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
Manche IV- und AHV-Rentner:innen brauchen über längere Zeit sehr viel Hilfe im Alltag. Zum Beispiel beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Sie können eine Hilflosenentschädigung zusätzlich zur IV- oder AHV-Rente und gegebenenfalls zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen beantragen. Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gesprochen.
Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
Der Assistenzbeitrag ermöglicht Bezüger:innen einer Hilflosenentschädigung, eine Person einzustellen, die sie im Alltag unterstützt. Dies können auch betreuende Angehörige sein. Achtung: Nicht alle Bezüger:innen einer Hilflosenentschädigung haben darauf Anspruch.
Lassen Sie sich von SVA Aargau beraten.
Bei manchen Krankheiten oder Einschränkungen helfen spezialisierte Fachorganisationen. Manche können finanzielle Unterstützung leisten oder Hilfsmittel günstig vermieten. Nachfragen lohnt sich!
Einige wichtige Fachorganisationen:
Es gibt private Stiftungen, die Beiträge an Krankheitskosten sprechen. Wer nicht auf eigene Faust recherchieren will, kann bei der passenden Fachorganisation nachfragen.
Dass die erwachsenen Kinder die Pflege der Eltern mitfinanzieren müssen, ist eher selten. Voraussetzung ist unter anderem, dass diese Unterstützungspflicht die Altersvorsorge der Nachkommen nicht gefährdet. Lassen Sie sich bei Fragen beraten!
Im Falle einer schweren Krankheit helfen spezialisierte Beratungsstellen, der Sozialdienst der Wohngemeinde, das Care Management des Spitals oder die PalliativeSpitex weiter.
Lassen Sie sich bei Fragen frühzeitig beraten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Beratungsangebot.
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