Weiter­bildungs­beiträge für An­gehörige

Wenn Sie ein schwer­krankes Familien­mitglied pflegen und be­gleiten, kann eine Weiter­bildung in Palliative Care hilf­reich und ent­lastend sein. Der Kanton Aargau unter­stützt bestimmte Palliative-Care-Weiter­bildungen für An­gehörige. Bis zu 50% der Kurs­kosten werden nach Kurs­ende zurück­erstattet. Finden Sie heraus, ob Ihre Weiter­bildung unter­stützt wird.

So gehen Sie vor:

  1. Lesen sie die allgemeinen Informationen

  2. Informieren Sie sich zu den anerkannten Weiterbildungs­niveaus

  3. Finden Sie den passenden Kurs­anbieter

  4. Stellen Sie den Antrag via Online-Formular

Wichtige Infos

Anmelde­prozess

  • Aktuell kann finanzielle Unter­stützung beantragt werden für Weiter­bildungen, die vor dem 31.12.2026 beginnen. 
  • Der Beitrag muss zwingend vor Kurs­beginn beantragt werden. 
  • Der Beitrag wird nach bestandener Weiter­bildung ausbezahlt.
  • Das vom Kanton Aargau zur Ver­fügung gestellte Budget ist limitiert. Die Anfragen werden nach der Reihen­folge des Eingangs­datums der voll­ständigen Anmeldung berücksichtigt. 

     

Höhe des Beitrags

  • Die Höhe des vom Kanton Aargau gesprochenen Beitrags hängt von der Art der Weiter­bildung und von der Tätigkeit der Kurs­teil­nehmerin / des Kurs­teil­nehmers ab. 
  • Im Leit­faden können Sie nachlesen, mit welchem Beitrag Ihre Weiter­bildung unterstützt wird. 
  • In der schriftlichen Be­stätigung von palliative aargau wird verbindlich fest­gehalten, mit welchem Beitrag Ihre Weiter­bildung unterstützt wird. 

Bedingungen

  • Ausschlag­gebend für die Genehmigung eines Weiter­bildungs­beitrags sind die im Leit­faden  genannten Bedingungen. 
  • Mit dem Absenden des Anmelde­formulars bestätigen Sie, den Leit­fadengelesen und verstanden zu haben.

Welche Weiter­bildungen werden unter­stützt?

Im Auftrag des Kantons Aargau unterstützt palliative aargau Palliative-Care-Weiterbildungen, die dem Bildungsmodell von palliative ch entsprechen und von palliative ch anerkannt sind. 

Die von palliative ch anerkannten Weiterbildungsangebote sind in fünf verschiedene Niveaus eingeteilt. Das Niveau zeigt, für welche Zielgruppe die Weiterbildung konzipiert ist. 

Das passende Kurs­niveau

Für pflegende Angehörige kommen Kurse mit den Niveaus A1 und A2 infrage. Der Kanton Aargau unterstützt allerdings nur Weiterbildungen mit Niveau A1 finanziell.

Die Kursniveaus B1 bis MAS richten sich an Fachpersonen, zum Beispiel aus der Pflege. 

Die Übersicht von palliative ch zeigt detailliert, an wen sich die Weiterbildungsniveaus richten und was die Anforderungen sind. 

Wichtig zu wissen:

Das Niveau A1 ist in A2 enthalten. Für eine Weiter­bildung mit Niveau A2 ist eine Weiter­bildung mit Niveau A1 keine Voraus­setzung. Wer über einen Abschluss A1 verfügt, kann mit wenigen zu­sätzlichen Kurs­tagen einen Abschluss A2 erlangen – ohne einen kompletten Kurs A2 zu absolvieren. 

Gerne beraten wir Sie zum passenden Kurs­niveau.

Übersicht anerkannte Bildungs­angebote

(Weitere auf Anfrage)

Antrag stellen (online)

Um einen Weiterbildungsbeitrag zu beantragen, sind zwei Schritte nötig:

Anmeldung vor Kursbeginn

Sie beantragen den Weiterbildungsbeitrag vor Kursbeginn. palliative aargau prüft Ihre Anmeldung. Entspricht sie den Bedingungen im Leitfaden, wird ein Weiterbildungsbeitrag für Sie reserviert. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. 

Um den Antrag vor Kursbeginn zu stellen, benötigen Sie die Kursausschreibung mit Angaben der Kurskosten/Modul-Liste als PDF.

Anmeldung vor Kursbeginn
 

Auszahlung nach Kursende

Bis spätestens vier Wochen nach Kursende müssen Sie online Auszahlung des Weiter­bildungs­beitrags beantragen. 

Sie benötigen dazu folgende Unterlagen als PDF:

  • Zertifikat oder Diplom
  • Rechnung Kurskosten

Antrag auf Auszahlung
 

Brauchen Sie Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne. 
Rufen Sie uns an 062 824 18 82 oder schreiben Sie uns eine Mail.

Auch ehrenamtliche Begleitpersonen und Fachpersonen können Weiterbildungsbeiträge beantragen