Weiter­bildungs­beiträge für Fach­personen

Begleiten Sie schwerkranke Patient:innen medizinisch, pflegerisch, psycho­therapeutisch, sozial­arbeiterisch oder spirituell? Sind Sie in einem Spital, Pflegeheim, in eigener Praxis oder in der Spitex tätig? 

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Weiterbildungs­beitrag. Bis zu 80 % der Kurskosten werden nach Kursende zurückerstattet. Finden Sie heraus, ob Sie berechtigt sind.

So gehen Sie vor:

  1. Lesen sie die allgemeinen Informationen

  2. Informieren Sie sich zu den anerkannten Weiterbildungs­niveaus

  3. Finden Sie den passenden Kurs­anbieter

  4. Stellen Sie den Antrag via Online-Formular

Wichtige Infos

Anmelde­prozess

  • Aktuell kann finanzielle Unter­stützung beantragt werden für Weiter­bildungen, die vor dem 31.12.2026 beginnen. 
  • Der Beitrag muss zwingend vor Kurs­beginn beantragt werden. 
  • Der Beitrag wird nach bestandener Weiter­bildung ausbezahlt.
  • Das vom Kanton Aargau zur Ver­fügung gestellte Budget ist limitiert. Die Anfragen werden nach der Reihen­folge des Eingangs­datums der voll­ständigen Anmeldung berücksichtigt. 

     

Bedingungen

  • Aktuell kann finanzielle Unter­stützung beantragt werden für Weiter­bildungen, die vor dem 31.12.2026 beginnen. 
  • Ausschlag­gebend für die Genehmigung eines Weiter­bildungs­beitrags sind die im Leit­faden  genannten Bedingungen. 
  • Mit dem Absenden des Anmelde­formulars bestätigen Sie, den Leit­faden gelesen und verstanden zu haben.

Höhe des Beitrags

  • Die Höhe des vom Kanton Aargau gesprochenen Beitrags hängt von der Art der Weiter­bildung und von der Tätigkeit der Kurs­teil­nehmerin / des Kurs­teil­nehmers ab. 
  • Im Leit­faden können Sie nachlesen, mit welchem Beitrag Ihre Weiter­bildung unterstützt wird. 
  • In der schriftlichen Be­stätigung von palliative aargau wird verbindlich fest­gehalten, mit welchem Beitrag Ihre Weiter­bildung unterstützt wird. 

Wenn der Arbeit­geber den Antrag stellt

Übernimmt der Arbeitgeber die Weiter­bildungs­kosten, wird der Antrag direkt durch den Arbeit­geber gestellt. Unsere Kontakt­person bleibt dann während dem ganzen Prozess der Arbeit­geber. Bezahlt der Arbeit­geber nur einen Teil der Weiter­bildungs­kosten verpflichtet er sich, mit dem Arbeit­nehmer ab­zusprechen, wie der Weiterbildungs­beitrag aufgeteilt wird.

Sollten Sie eine Inhouse-Weiterbildungen für mehrere Mitarbeiter:innen oder Ehrenamtliche organisieren, finden Sie die Infos zu den Weiterbildungsbeiträgen hier

Das passende Kurs­niveau

Im Auftrag des Kantons Aargau unterstützt palliative aargau Palliative-Care-Weiter­bildungen, die dem Bildungs­modell von palliative.ch entsprechen und von palliative.ch anerkannt sind. 

Die von palliative.ch anerkannten Weiter­bildungs­angebote sind in fünf verschiedene Niveaus eingeteilt. Das Niveau zeigt, für welche Ziel­gruppe die Weiter­bildung konzipiert ist.

  • Die Niveaus A1, A2 und B1 richten sich an Fach­personen in der Grund­versorgung, zum Bei­spiel in einem Alters- und Pflege­heim.
  • Das Niveau B2 richtet sich an Fach­personen, die in der spezialisierten Ver­sorgung tätig sind, zum Bei­spiel im Hospiz. 
  • Das Niveau C bildet für Tätig­keiten in der hoch­spezialisierten Ver­sorgung aus.

Die Übersicht von palliative ch zeigt detailliert, an wen sich die Weiter­bildungs­niveaus richten und was die An­forderungen sind. 

Infos zu Niveau A2

Das Niveau A1 ist in A2 enthalten. Für eine Weiterbildung mit Niveau A2 ist eine Weiter­bildung mit Niveau A1 also keine Voraus­setzung. Wer über einen Abschluss A1 verfügt, kann mit wenigen zusätzlichen Kurs­tagen einen Abschluss A2 erlangen – ohne einen kompletten Kurs A2 zu absolvieren. 

Die höheren Weiterbildungs­niveaus bauen auf A2 auf – für diese Kurse ist A2 in der Regel Voraus­setzung.

Übersicht anerkannte Bildungs­angebote

(Weitere auf Anfrage)

Antrag stellen (online)

Um einen Weiterbildungsbeitrag zu reservieren, sind zwei Schritte nötig:

Online-Anmeldung vor Kursbeginn

Antragsteller ist jene Person oder Organisation, welche die Kurskosten trägt. Das kann der Arbeitgeber sein oder der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin.
Der Weiterbildungsbeitrag wird vor Kursbeginn beantragt. palliative aargau prüft die Anmeldung. Entspricht sie den Bedingungen im  Leitfaden, wird ein Weiterbildungsbeitrag für reserviert. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. 

Um den Antrag vor Kursbeginn zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen als PDF: 

Angestellte Fachperson: 

  • Aktuelle Antellungsbestätigung des Arbeitgebers, nicht älter als drei Monate (Vorlage)
  • Kursausschreibung mit Angaben der Kurskosten/Modul-Liste

Selbstständige Fachperson:

  • Kant. Berufsausübungsbewilligung
  • Kursausschreibung mit Angaben der Kurskosten/Modul-Liste

Anmeldung durch Arbeitgeber:in

Anmeldung durch Kursteilnehmer:in

Online-Antrag Auszahlung nach Kursende

Bis spätestens vier Wochen nach Kursende beantragen Sie die Auszahlung des Weiter­bildungs­beitrags via Online-Formular. Sie benötigen dazu folgende Beilagen als PDF: 

  • Zertifikat oder Diplom
  • Rechnung der Kurskosten

Antrag durch Arbeitgeber:in

Antrag durch Kursteilnehmer:in
 

Brauchen Sie Unterstützung?

Wir helfen Ihnen gerne. 
Rufen Sie uns an 062 824 18 82 oder schreiben Sie uns eine Mail.

Wussten Sie, dass auch ehrenamtliche Begleitpersonen und Pflegende Angehörige Weiterbildungsbeiträge erhalten können?