Begleiten Sie schwerkranke Patient:innen medizinisch, pflegerisch, psychotherapeutisch, sozialarbeiterisch oder spirituell? Sind Sie in einem Spital, Pflegeheim, in eigener Praxis oder in der Spitex tätig?
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf einen Weiterbildungsbeitrag. Bis zu 80 % der Kurskosten werden nach Kursende zurückerstattet. Finden Sie heraus, ob Sie berechtigt sind.
Lesen sie die allgemeinen Informationen
Informieren Sie sich zu den anerkannten Weiterbildungsniveaus
Finden Sie den passenden Kursanbieter
Stellen Sie den Antrag via Online-Formular
Das vom Kanton Aargau zur Verfügung gestellte Budget ist limitiert. Die Anfragen werden nach der Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Anmeldung berücksichtigt.
Übernimmt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten, wird der Antrag direkt durch den Arbeitgeber gestellt. Unsere Kontaktperson bleibt dann während dem ganzen Prozess der Arbeitgeber. Bezahlt der Arbeitgeber nur einen Teil der Weiterbildungskosten verpflichtet er sich, mit dem Arbeitnehmer abzusprechen, wie der Weiterbildungsbeitrag aufgeteilt wird.
Sollten Sie eine Inhouse-Weiterbildungen für mehrere Mitarbeiter:innen oder Ehrenamtliche organisieren, finden Sie die Infos zu den Weiterbildungsbeiträgen hier.
Im Auftrag des Kantons Aargau unterstützt palliative aargau Palliative-Care-Weiterbildungen, die dem Bildungsmodell von palliative.ch entsprechen und von palliative.ch anerkannt sind.
Die von palliative.ch anerkannten Weiterbildungsangebote sind in fünf verschiedene Niveaus eingeteilt. Das Niveau zeigt, für welche Zielgruppe die Weiterbildung konzipiert ist.
Die Übersicht von palliative ch zeigt detailliert, an wen sich die Weiterbildungsniveaus richten und was die Anforderungen sind.
Infos zu Niveau A2
Das Niveau A1 ist in A2 enthalten. Für eine Weiterbildung mit Niveau A2 ist eine Weiterbildung mit Niveau A1 also keine Voraussetzung. Wer über einen Abschluss A1 verfügt, kann mit wenigen zusätzlichen Kurstagen einen Abschluss A2 erlangen – ohne einen kompletten Kurs A2 zu absolvieren.
Die höheren Weiterbildungsniveaus bauen auf A2 auf – für diese Kurse ist A2 in der Regel Voraussetzung.
| Organisation | A1 | A2 | B1 | B2 | CAS |
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Um einen Weiterbildungsbeitrag zu reservieren, sind zwei Schritte nötig:
Antragsteller ist jene Person oder Organisation, welche die Kurskosten trägt. Das kann der Arbeitgeber sein oder der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin.
Der Weiterbildungsbeitrag wird vor Kursbeginn beantragt. palliative aargau prüft die Anmeldung. Entspricht sie den Bedingungen im Leitfaden, wird ein Weiterbildungsbeitrag für reserviert. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail.
Um den Antrag vor Kursbeginn zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen als PDF:
Angestellte Fachperson:
Selbstständige Fachperson:
Bis spätestens vier Wochen nach Kursende beantragen Sie die Auszahlung des Weiterbildungsbeitrags via Online-Formular. Sie benötigen dazu folgende Beilagen als PDF:
Wir helfen Ihnen gerne.
Rufen Sie uns an 062 824 18 82 oder schreiben Sie uns eine Mail.