Die Finanzierung von Palliative-Care-Angeboten ist komplex. Die folgende Übersicht gibt grobe Anhaltspunkte. palliative aargau empfiehlt, bei Fragen eine Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.
Ein Aufenthalt im Hospiz wird finanziert wie ein Aufenthalt im Pflegeheim. Sind die Kosten zu hoch, helfen die Sozialarbeiter:innen der Institution, eine Lösung zu finden. Mehr Infos dazu finden Sie weiter unten.
Aufenthalte in Institutionen mit spezialisierter Palliative Care werden finanziert wie andere Aufenthalte im Pflegeheim. Mehr Infos dazu finden Sie weiter unten.
Bei einem Aufenthalt auf der Palliativstation werden die Kosten abgerechnet wie bei einem «normalen» Spitalaufenthalt. Die Grundversicherung trägt einen grossen Teil der Kosten, falls vorhanden übernehmen Zusatzversicherungen weitere Leistungen.
Falls die Kosten nicht durch die Militärversicherung oder die Unfallversicherung gedeckt sind, wird ärztlich verordnete Pflege grundsätzlich durch die obligatorische Grundversicherung und evtl. Zusatzversicherungen bezahlt.
Die Kosten für Betreuung und Pension (dazu gehören zum Beispiel die Mahlzeiten und die Übernachtung) bezahlen die Bewohnenden selbst.
Sind Einkommen und Vermögen nicht ausreichend, helfen Sozialversicherungen (zum Beispiel Ergänzungsleistungen) oder die Sozialhilfe der Gemeinde weiter.
Manche Pflegeheime verlangen, dass die Bewohnenden bereits vor Eintritt einen Vorschuss in der Höhe von mehreren Tausend Franken bezahlen. Ist es nicht möglich, diesen Vorschuss zu bezahlen, kann bei der Wohngemeinde eine Kostengutsprache beantragt werden – in manchen Fällen bezahlt die Wohngemeinde den Vorschuss. Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Gemeinde beraten.
Medizinisch begründete und verordnete ambulante Pflege wird grundsätzlich durch die Grundversicherung der Krankenkasse und durch die Gemeinde bezahlt.
Der Patient / die Patientin trägt die Franchise und einen Selbstbehalt. Im Aargau müssen volljährige Patientinnen und Patienten zudem in den meisten Fällen eine Patientenbeteiligung in der Höhe von maximal CHF 15.35 pro Tag bezahlen.
Hilfe zuhause (zum Beispiel hauswirtschaftliche Leistungen) ist von der Grundversicherung nicht gedeckt, allenfalls übernehmen Zusatzversicherungen der Krankenkasse gewisse Leistungen.
Je nach Lebenssituation und finanziellen Verhältnissen können Versicherungsleistungen bei Sozialversicherungen geltend gemacht werden.
Zu den Themen Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen sowie weiteren möglichen Leistungen empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit SVA Aargau aufzunehmen.
Allenfalls besteht auch ein Anrecht auf Sozialhilfe – in diesem Fall hilft Ihnen Ihre Wohngemeinde weiter.
Die PalliativeSpitex wird im Kanton Aargau gleich finanziert wie andere Spitex-Leistungen.
Tagesstätten für Menschen mit Demenz und ähnliche Angebote werden grundsätzlich von der betreuten Person bezahlt. Unter bestimmten Bedingungen erhalten Menschen, die Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben, zusätzlich den sogenannten Pauschalbetrag für selbstständiges Wohnen in der Höhe von CHF 300.–. Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
Unter bestimmten Bedingungen bewilligt die IV einen Assistenzbeitrag, der dafür verwendet werden kann, eine Person anzustellen, die Sie im Alltag unterstützt. Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
In vielen Fällen wird Hilfe im Haushalt und im Alltag von den Betroffenen selbst bezahlt.
Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder Gehhilfen werden bei IV-Rentner:innen teilweise von der IV bezahlt, bei AHV-Rentner:innen von der AHV. Die Krebsliga Aargau kann Krebspatientinnen und Krebspatienten kostenlos ein Spitalbett für zuhause zur Verfügung stellen. Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
Sind Rampen oder ein Treppenlift notwendig, um weiterhin zuhause leben zu können? Bei IV-Rentner:innen übernimmt in der Regel die IV einen Teil der Kosten.
Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.
Im Falle einer schweren Krankheit helfen spezialisierte Beratungsstellen, der Sozialdienst der Wohngemeinde, das Care Management des Spitals oder die PalliativeSpitex weiter.
Lassen Sie sich bei Fragen frühzeitig beraten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Beratungsangebot.
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