Wie werden bestimmte Palliative-Care-Angebote finanziert?

Die Finanzierung von Palliative-Care-Angeboten ist komplex. Die folgende Übersicht gibt grobe Anhaltspunkte. palliative aargau empfiehlt, bei Fragen eine Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.

Hospiz

Ein Aufenthalt im Hospiz wird finanziert wie ein Aufenthalt im Pflegeheim. Sind die Kosten zu hoch, helfen die Sozial­arbeiter:innen der Institution, eine Lösung zu finden. Mehr Infos dazu finden Sie weiter unten.

Pflegeheime mit spezialisierter Palliative Care

Aufenthalte in Institutionen mit spezialisierter Palliative Care werden finanziert wie andere Aufenthalte im Pflegeheim. Mehr Infos dazu finden Sie weiter unten.

Palliativstation

Bei einem Aufenthalt auf der Palliativ­station werden die Kosten abgerechnet wie bei einem «normalen» Spital­aufenthalt. Die Grund­versicherung trägt einen grossen Teil der Kosten, falls vorhanden übernehmen Zusatz­versicherungen weitere Leistungen.

Alters- und Pflegeheime

Falls die Kosten nicht durch die Militärversicherung oder die Unfallversicherung gedeckt sind, wird ärztlich verordnete Pflege grundsätzlich durch die obligatorische Grundversicherung und evtl. Zusatz­versicherungen bezahlt.

Die Kosten für Betreuung und Pension (dazu gehören zum Beispiel die Mahlzeiten und die Über­nachtung) bezahlen die Bewohnenden selbst.

Sind Einkommen und Vermögen nicht ausreichend, helfen Sozial­versicherungen (zum Beispiel Ergänzungs­leistungen) oder die Sozialhilfe der Gemeinde weiter. 

Manche Pflegeheime verlangen, dass die Bewohnenden bereits vor Eintritt einen Vorschuss in der Höhe von mehreren Tausend Franken bezahlen. Ist es nicht möglich, diesen Vorschuss zu bezahlen, kann bei der Wohngemeinde eine Kosten­gutsprache beantragt werden – in manchen Fällen bezahlt die Wohn­gemeinde den Vorschuss. Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Gemeinde beraten.

Spitex-Organisationen

Medizinisch begründete und verordnete ambulante Pflege wird grundsätzlich durch die Grund­versicherung der Krankenkasse und durch die Gemeinde bezahlt.

Der Patient / die Patientin trägt die Franchise und einen Selbstbehalt. Im Aargau müssen volljährige Patientinnen und Patienten zudem in den meisten Fällen eine Patienten­beteiligung in der Höhe von maximal CHF 15.35 pro Tag bezahlen.

Hilfe zuhause (zum Beispiel haus­wirtschaftliche Leistungen) ist von der Grund­versicherung nicht gedeckt, allenfalls übernehmen Zusatz­versicherungen der Kranken­kasse gewisse Leistungen. 

Je nach Lebens­situation und finanziellen Verhältnissen können Versicherungs­leistungen bei Sozial­versicherungen geltend gemacht werden. 

Zu den Themen Ergänzungs­leistungen, Hilflosen­entschädigungen sowie weiteren möglichen Leistungen empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit SVA Aargau aufzunehmen. 

Allenfalls besteht auch ein Anrecht auf Sozialhilfe – in diesem Fall hilft Ihnen Ihre Wohngemeinde weiter.  

Palliative­Spitex

Die PalliativeSpitex wird im Kanton Aargau gleich finanziert wie andere Spitex-Leistungen.

Tagesangebote

Tagesstätten für Menschen mit Demenz und ähnliche Angebote werden grundsätzlich von der betreuten Person bezahlt. Unter bestimmten Bedingungen erhalten Menschen, die Anrecht auf Ergänzungs­leistungen haben, zusätzlich den sogenannten Pauschal­betrag für selbst­ständiges Wohnen in der Höhe von CHF 300.–. Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

Entlastung im Alltag

Unter bestimmten Bedingungen bewilligt die IV einen Assistenzbeitrag, der dafür verwendet werden kann, eine Person anzustellen, die Sie im Alltag unterstützt. Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

In vielen Fällen wird Hilfe im Haushalt und im Alltag von den Betroffenen selbst bezahlt.

Hilfsmittel

Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder Geh­hilfen werden bei IV-Rentner:innen teilweise von der IV bezahlt, bei AHV-Rentner:innen von der AHV. Die Krebsliga Aargau kann Krebs­patientinnen und Krebs­patienten kosten­los ein Spital­bett für zuhause zur Ver­fügung stellen. Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

Bauliche Veränderungen zuhause

Sind Rampen oder ein Treppenlift notwendig, um weiterhin zuhause leben zu können? Bei IV-Rentner:innen übernimmt in der Regel die IV einen Teil der Kosten. 

Klären Sie bei SVA Aargau, ob Sie Anspruch darauf haben.

 

Lassen Sie sich beraten

Im Falle einer schweren Krankheit helfen spezialisierte Beratungs­stellen, der Sozialdienst der Wohngemeinde, das Care Management des Spitals oder die PalliativeSpitex weiter.

Lassen Sie sich bei Fragen frühzeitig beraten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Beratungs­angebot.

Rufen Sie uns an
Montag bis Freitag
9 – 12 Uhr

062 824 18 82