Formular für ehrenamtliche Begleitpersonen
Wichtige Informationen
- Der Antrag zur Auszahlung ist durch diejenige Person/Institution auszufüllen, welche die Kurskosten bezahlt und somit Empfänger:in des Weiterbildungsbeitrages ist.
- Die Auszahlung des Weiterbildungsbeitrages erfolgt nach vorgängiger Anmeldung und deren Bestätigung durch palliative aargau.
- Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 4 Wochen nach Kursabschluss eingereicht werden.
- Im Falle einer finanziellen Beteiligung an den Weiterbildungskosten durch die Freiwilligenorganisation verpflichtet sich der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin, sich mit der Freiwilligenorganisation zu einigen, wie der Weiterbildungsbeitrag aufgeteilt wird.
- Es gelten die Bestimmungen im Leitfaden.
Beilagen
Um die Auszahlung des reservierten Beitrags zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente als PDF:
- Rechnung Kurskosten
- Diplom oder Zertifikat